Aktuell: BGH-Urteil vom 09.03.2026 stärkt die Rechte Impfgeschädigter — viele Ansprüche sind weiterhin durchsetzbar. Jetzt prüfen lassen →
Kostenlose & unverbindliche Erstberatung

Impfschaden erlitten?
Wir kämpfen für Ihr Recht.

Über 14.000 Menschen in Deutschland haben Impfschäden geltend gemacht — die meisten werden vom System allein gelassen. Wir kennen jeden rechtlichen Weg und gehen ihn mit Ihnen. Bundesweit.

  • Keine Vorabkosten
  • Spezialisiert auf Impfschadenrecht
  • Bundesweite Vertretung

Jetzt kostenlos anfragen

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Datenschutz

14.000+Anträge bei den Versorgungsämtern gestellt
nur 633Anträge bislang anerkannt — rund 6 % der entschiedenen Fälle
BGH 2026neues Urteil stärkt die Position Impfgeschädigter
3 Wegerechtliche Ansprüche stehen Ihnen offen

Quellen: Versorgungsämter der Länder (Stand 2025); BGH, Urteil v. 09.03.2026 – VI ZR 335/24.

Sie sind nicht allein

Leiden Sie unter diesen Beschwerden — seit Ihrer COVID-Impfung?

Diese Symptome sind medizinisch dokumentiert. Wenn Sie betroffen sind, haben Sie möglicherweise Ansprüche.

Herzprobleme

Myokarditis, Perikarditis, Herzrhythmusstörungen.

Chronische Erschöpfung

Extreme Fatigue, kaum belastbar — eines der häufigsten Symptome.

Brain Fog

Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Wortfindungsprobleme.

Kribbeln & Taubheit

Neuropathien, Missempfindungen in Armen und Beinen.

Tinnitus & Hörsturz

Ohrgeräusche, plötzlicher Hörverlust nach der Impfung.

Atemnot

Belastungsintoleranz, Kurzatmigkeit ohne andere Ursache.

Thrombosen

Blutgerinnsel, VITT — vor allem nach Vektor-Impfstoffen.

Muskel- & Gelenkschmerzen

Anhaltende Myalgien und Gelenkentzündungen.

Schwindel

Kreislaufbeschwerden, Synkopen, orthostatische Intoleranz.

Diese Beschwerden sind keine Einbildung. Allein in der EMA-Datenbank wurden hunderttausende Fälle von anhaltender Erschöpfung nach Impfung erfasst — ein erheblicher Anteil ohne vollständige Genesung. Ihr Schaden verdient rechtliche Anerkennung.

Kostenlose Fallprüfung starten →

Warum die meisten Betroffenen leer ausgehen — und warum das nicht so bleiben muss

Das Versorgungsamt lehnt ab

Sachbearbeiter orientieren sich an starren Listen. Neue Krankheitsbilder werden häufig reflexartig abgelehnt — auch wenn ein Anspruch nach § 24 SGB XIV (zuvor § 60 IfSG) besteht.

Über 2.000 Widerspruchsverfahren allein 2022

Niemand nimmt Sie ernst

Viele Betroffene berichten, dass ihre Symptome ignoriert oder vorschnell als psychosomatisch abgetan werden. Das Post-Vac-Syndrom ist real und dokumentiert.

Großer Anteil ohne vollständige Genesung

Fristen werden falsch eingeschätzt

Viele glauben, ihre Ansprüche seien längst verjährt. Wegen der lange unklaren Rechtslage sind aber auch Fälle aus 2021/2022 oft noch durchsetzbar — das muss individuell geprüft werden.

Auch ältere Fälle 2026 oft noch möglich

Genau hier kommen wir ins Spiel.

Auf Ihrer Seite

Spezialisierte Rechtsberatung für Impfgeschädigte

Wir kennen jeden rechtlichen Weg — und wählen den besten für Ihren Fall.

Aktuelles Spezialwissen

Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung — von der Amtshaftung (BGH 09.10.2025) bis zum wegweisenden BGH-Urteil zur Herstellerhaftung vom 09.03.2026 (VI ZR 335/24).

Alle drei Anspruchswege

Versorgungsamt, Amtshaftung und Herstellerklage — wir prüfen, welcher Weg für Sie die besten Aussichten bietet.

Klare Kommunikation

Kein Juristendeutsch. Wir erklären Ihre Optionen verständlich, bevor gemeinsam entschieden wird.

Transparente Kosten

Kostenlose Erstberatung. Alle Kosten vorab klar — oft über Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

Das deutsche Recht kennt drei Wege — nicht jeder passt zu jedem Fall.

01

Staatliche Versorgung

§ 24 SGB XIV (zuvor § 60 IfSG)

Für wen: bei Schädigung durch eine öffentlich empfohlene Impfung. Auch Altfälle vor 2024 über § 141 SGB XIV.

  • Heilbehandlung & Rehabilitation
  • Ausgleichszahlungen / Entschädigungsrente
  • Pflege- und Hinterbliebenenleistungen
  • Der Antrag unterliegt keiner Verjährung
  • Kein Schmerzensgeld
  • Niedrige Anerkennungsquote ohne Anwalt
Zuständig: Versorgungsamt des Bundeslandes
Häufig genutzt 02

Amtshaftung

§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG

Für wen: bei Schäden durch staatlich organisierte Impfkampagnen.

BGH 09.10.2025: Ärzte haften nicht persönlich — der Staat haftet für die Impfkampagne.

  • Schadensersatz
  • Verdienstausfall
  • Behandlungskosten
  • Hohe Anforderungen an den Kausalitätsnachweis
Zuständig: Zivilgerichte
03

Klage gegen Hersteller

§ 84 & § 84a AMG, § 823 BGB

Für wen: bei plausibler Schädigung durch den Impfstoff.

Hersteller: Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca, J&J.

BGH 09.03.2026 (VI ZR 335/24): Für den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG genügt die Plausibilität der Kausalität — ein wichtiger Fortschritt für Betroffene.

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld möglich
  • Verdienstausfall & Haushaltsschaden
  • Höchste Beweishürden — Fachanwalt unerlässlich
Zuständig: Zivilgerichte

Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von Ihrem konkreten Fall ab. In vielen Fällen verfolgen wir mehrere Wege parallel.

Kostenlosen Check starten →

Verjährung? Oft sind Ihre Ansprüche noch durchsetzbar

Für die soziale Entschädigung (§ 24 SGB XIV, zuvor § 60 IfSG) gibt es keine Verjährung — ein Antrag ist grundsätzlich weiterhin möglich.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen Hersteller verjähren regelmäßig in 3 Jahren. Weil die Rechtslage lange unklar war, sind nach der BGH-Rechtsprechung jedoch auch Fälle aus 2021 und 2022 im Jahr 2026 vielfach noch durchsetzbar.

Entscheidend ist jetzt: Fristen individuell prüfen, die Verjährung aktiv hemmen und Beweise sichern — je früher, desto besser.

Frist kostenlos prüfen lassen →
  1. § 24 SGB XIV Soziale Entschädigung — keine Verjährung
  2. Zivilrecht 3-Jahres-Frist, durch unklare Rechtslage gehemmt
  3. 2026 Auch Fälle aus 2021/2022 oft noch möglich
  4. Tipp Je früher geprüft, desto besser

So einfach ist der erste Schritt

Kein Papierkrieg, kein Risiko — wir führen Sie durch.

1

Anfrage stellen

Per Formular, Telefon oder WhatsApp. Schildern Sie Ihren Fall in eigenen Worten — kein Juristendeutsch nötig.

Dauer: ca. 5 Minuten
2

Wir prüfen Ihren Fall

Wir analysieren Ihre Situation, prüfen alle drei Anspruchswege und geben eine ehrliche Einschätzung.

Antwort: innerhalb 24 Stunden
3

Wir kämpfen für Sie

Bei Mandatsübernahme übernehmen wir die komplette Vertretung — von der Antragstellung bis zum Urteil.

Dauer: je nach Fall
Rechtsschutzversicherung vorhanden? Viele Impfschadensfälle werden über bestehende Policen gedeckt. Fragen Sie uns — wir prüfen das für Sie.
Ehrlich beantwortet

Häufige Fragen

Was gilt als Impfschaden nach deutschem Recht?

Ein Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. Maßgeblich ist seit dem 1. Januar 2024 das § 24 SGB XIV (Soziales Entschädigungsrecht); zuvor war dies in § 60 IfSG geregelt. Auch das sogenannte Post-Vac-Syndrom kann darunterfallen.

Wie groß sind meine Chancen?

Von über 14.000 Anträgen bei den Versorgungsämtern wurden bislang nur rund 633 anerkannt (etwa 6 % der entschiedenen Fälle) — viele scheitern an Bürokratie, nicht an der Sache. Mit professioneller Vertretung, insbesondere im Widerspruchs- und Klageverfahren, lassen sich die Aussichten deutlich verbessern.

Mein Antrag beim Versorgungsamt wurde abgelehnt — was nun?

Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht sind möglich, parallel sollten zivilrechtliche Ansprüche geprüft werden. Viele Anerkennungen erfolgen erst nach Widerspruch oder Klage.

Sind meine Ansprüche 2026 nicht längst verjährt?

Nicht zwingend. Die soziale Entschädigung nach § 24 SGB XIV unterliegt keiner Verjährung. Zivilrechtliche Ansprüche gegen Hersteller verjähren zwar grundsätzlich in drei Jahren — weil die Rechtslage aber lange unklar war, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch Fälle aus 2021 und 2022 vielfach noch durchsetzbar. Zudem lässt sich die Verjährung durch Verhandlungen oder Klage hemmen. Ob Ihre Ansprüche noch bestehen, prüfen wir im Einzelfall — kostenlos.

Was ist das Post-Vac-Syndrom — und ist es rechtlich relevant?

Ja. Typische Beschwerden sind anhaltende Fatigue, Brain Fog, Herzprobleme, Tinnitus und Neuropathien. Diese Symptome werden zunehmend medizinisch und rechtlich anerkannt und können einen Anspruch begründen.

Kann ich Schmerzensgeld bekommen?

Über die soziale Entschädigung (§ 24 SGB XIV) nicht — dort gibt es nur Versorgungsleistungen. Über eine Klage gegen den Hersteller (§ 84 AMG, § 823 BGB) ist Schmerzensgeld grundsätzlich möglich. Welcher Weg in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst bei einer Mandatsübernahme und werden vorher transparent kommuniziert. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Wie lange dauern solche Verfahren?

Das Versorgungsamt benötigt Monate bis Jahre, Sozialgerichtsverfahren im Schnitt 8–10 Jahre, Zivilklagen gegen Hersteller 2–5 Jahre. Deshalb gilt: so früh wie möglich beginnen.

Gilt das auch, wenn die Impfung freiwillig war?

Ja. Für einen Anspruch nach § 24 SGB XIV genügt es, dass die Impfung öffentlich empfohlen war. Die Freiwilligkeit der Impfung schließt einen Anspruch nicht aus.

Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern

Diskret · vertraulich · unverbindlich

Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.